Versicherungsrecht

Wir vertreten Versicherungsnehmer in der Auseinandersetzung mit ihrem Versicherer im Schadenfall.

In der Sachversicherung umfasst dies beispielsweise die Gebäude- und Hausratversicherung nach einem Feuer-, Wasserschaden oder Einbruch. Versicherungsnehmern stehen hier eine Vielzahl von Kostenerstattungen im Versicherungsvertrag zu. Gleiches gilt für Schäden an einem versicherten Fahrzeug im Rahmen einer Voll- oder Teilkaskoversicherung.

In der Personenversicherung bearbeiten wir die Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Zahlung einer vereinbarten Rente und in der Unfallversicherung auf Zahlung der vereinbarten Kapitalleistung. Daneben setzen wir die Erstattung von Kosten aus diversen Zusatzversicherungen wie Krankentagegeld– oder Zahnzusatzversicherungen durch.

Für ausgewählte Versicherer sind wir zudem als Prozessanwälte tätig und wehren unberechtigte Ansprüche in Kasko- und Haftpflichtprozessen ab. Zuletzt führen wir hier aktiv Regresse durch. Dabei greifen wir auf die Erfahrung aus hunderten Prozessen jährlich bei den einschlägigen Spruchkörpern der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte im Norden Deutschlands zurück.