Verkehrsunfall? Geblitzt? Fahrverbot?
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Unfallregulierung (Schadensersatz, Minderwert, Nutzungsausfall) und des Personenschadens (Schmerzensgeld, Haushaltsschaden, Verdienstausfallschaden). Darüber hinaus übernehmen wir die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, Trunkenheit, Verkehrsgefährdung) und Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid, Fahrverbot).
Wir vertreten Geschädigte von Verkehrsunfällen und setzen hierbei Sachschäden, wie Reparaturkosten, Minderwert und Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten durch. Bei Personenschäden umfasst dies Schmerzensgeld, aber beispielsweise auch Verdienstausfälle und Haushaltführungsschäden.
Ebenso verteidigen wir Mandanten gegen die unrechtmäßige Inanspruchnahme durch Mietwagenfirmen oder Car-Sharing-Dienste.
Das hier behandelte Verkehrszivilrecht umfasst auch den Autokauf und etwaige Geltendmachung von Mängeln und Gewährleistungsrechten. Seit dem Jahr 2016 wurden in diesem Zusammenhang von uns auch dutzende Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen erfolgreich vertreten.
OWi/Strafrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid / Strafbefehl erhalten? Wir legen für Sie fristgerecht Einspruch ein und fordern die Ermittlungsakte an.
Ihnen droht ein Fahrverbot? Wir setzen uns vor Gericht dafür ein, dass das Gericht vom Fahrverbot absieht.